
Lina´s Pflegeengel GmbH
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weil uns Pflege am Herzen liegt
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Wissenswertes rund um die Pflege

Wissenswertes über den Pflegegrad:
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Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist ein anerkannter Pflegegrad
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Während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) wird Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihr individueller Pflegeaufwand begutachtet und beurteilt
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Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit steigen die Höhe sowie der Umfang der möglichen Pflegeleistungen
Wissenswertes über die Hilfsmittelversorgung:
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Die Pflegehilfsmittelversorgung von bis zu 42 Euro pro Monat ist eine Leistung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, es gibt keine Zuzahlung, die Hilfsmittelversorgung stehen jedem ab Pflegegrad 1 zu.
Hierzu zählen folgende Hilfsmittel :
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Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Einweg-Schutzbekleidung, Schutzschürzen, Fingerlinge
Wissenswertes über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI):
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Wenn Sie verhindert sind oder aus verschiedenen Gründen nicht die Möglichkeit haben Ihren Angehörigen zu betreuen, beraten wir Sie gerne, wie Sie mit der Verhinderungspflege, Ihren und den Alltag Ihrer Pflegebedürftigen Person erleichtern können. Hier steht jedem der über 6 Monate Zuhause betreut wurde und mindestens Pflegegrad 2 hat ein Budget von 1685.-€ jährlich zur Verfügung.
Wissenswertes über die Grundpflege (SGB XI), was zählt dazu ?:
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Körperpflege: Hilfe beim waschen, duschen oder baden, Hilfe bei der Mundhygiene, Hilfe bei der allgemeinen Körperpflege, sowie Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
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Mobilität: Hilfe beim aufstehen und hinlegen, Hilfe bei der Lagerung bei bettlägerigen Patienten ,Hilfe beim an- und auskleiden, Hilfestellung beim Stehen, gehen ,Treppensteigen sowie verlassen und aufsuchen der Wohnung oder Pflegeeinrichtung
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Ernährung: Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von mundgerechter Nahrung
Wissenswertes über die Behandlungspflege (SGB V):
Hier handelt es sich um Medizinische Leistungen die durch einen Haus oder Facharzt verordnet werden unter anderem gehört hierzu :
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Medikamentengabe, Richten von Medikamenten
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Blutzucker-/ Blutdruckkontrolle
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Injektionen (z.B. Insulin)
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Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
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Kompressionsverbände
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Wundversorgung
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Versorgung von Sonden und Kathetern
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sowie vieles weitere
Die Abrechnung von SGB V Leistungen erfolgt über die Krankenkasse, hier ist kein Pflegegrad notwendig.
Wissenswertes über die Hauswirtschaftliche Versorgung (§45b SGB XI) :
Die häusliche Versorgung umfasst so gut wie alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen , ab Pflegegrad 1 stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 131€ zur Verfügung , folgende Leistung können Sie damit decken:
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Reinigung des Wohnumfeldes
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Wäsche waschen und bügeln
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Hilfe im Garten
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Einkaufen
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Kochen
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Spülen
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Arztbesuche
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Beschäftigungen ( lesen , Gesellschaftsspiele , gemeinsames Unterhalten, gemeinsames kochen, Spaziergänge usw.)